17. Juni 1993

Geänderte Bleiberechtsregelung tritt in Kraft

Ein Erlass der letzten DDR-Regierung zum Aufenthaltsstatus von ehemaligen Vertragsarbeitnehmer*innen vom 13. Juni 1990 tritt am 17. Juni 1993 in Kraft.

Er erlaubt eine Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für höchstens zwei Jahre, die an ein regelmäßiges Einkommen gebunden ist.

Ausreisewillige erhielten eine Abfindung von 3.000 D-Mark, eine Ausgleichszahlung in Höhe von 70 Prozent der letzten drei Monatslöhne und ein Flugticket nach Vietnam. Regelungen für jene, die dauerhaft bleiben wollten, gab es jedoch noch nicht. Viele Vietnames*innen lebten so von Aufenthaltsgenehmigung zu Aufenthaltsgenehmigung. [11]